AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Digital Sauria (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, SEO-Optimierung, Hosting und verwandten digitalen Dienstleistungen geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§3 Terminvereinbarungen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen unverzüglich informieren.
§4 Leistungsfristen und Termineinhaltung
Der Beginn der Leistungsfrist setzt die Abklärung aller technischen und gestalterischen Fragen sowie die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
Bei einer wesentlichen Änderung der Leistungsanforderungen durch den Auftraggeber werden die Fristen entsprechend angepasst.
§5 Leistungen von Digital Sauria
I. Webdesign und Webentwicklung
Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erstellt Websites, Webapplikationen und digitale Lösungen nach den individuellen Anforderungen des Auftraggebers. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich begründete Mängel rügt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nach der Abnahme erkannte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten, Texte, Bilder und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und stellt dessen Erreichbarkeit sicher.
Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
II. SEO-Optimierung
Leistungsumfang
Die Suchmaschinenoptimierung umfasst die im Angebot spezifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Website des Auftraggebers in Suchmaschinen. Dies kann technische Optimierungen, Content-Optimierung, Linkbuilding und weitere Maßnahmen beinhalten.
Erfolgsaussichten
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er keinen Einfluss auf die Algorithmen der Suchmaschinen hat und daher keine Garantie für bestimmte Rankings oder Platzierungen übernehmen kann. Die Optimierungsmaßnahmen werden nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien der Suchmaschinen durchgeführt.
Berichterstattung
Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Reports über die durchgeführten Maßnahmen und die Entwicklung der relevanten Kennzahlen. Die Frequenz und der Umfang der Berichterstattung werden im Vertrag festgelegt.
III. Hosting und Wartung
Hosting-Leistungen
Der Auftragnehmer stellt Speicherplatz auf seinen Servern bzw. bei seinen Hosting-Partnern zur Verfügung. Die technischen Spezifikationen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Verfügbarkeit
Der Auftragnehmer strebt eine Verfügbarkeit der Hosting-Dienste von 99% im Jahresmittel an. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit vorab angekündigt werden, sowie Ausfälle durch höhere Gewalt.
Datensicherung
Der Auftragnehmer führt regelmäßige Backups der gehosteten Daten durch. Die Backup-Intervalle und die Aufbewahrungsdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Hosting-Paket. Der Auftraggeber ist zusätzlich für die eigenverantwortliche Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Wartung und Updates
Im Rahmen von Wartungsverträgen führt der Auftragnehmer regelmäßige Updates des Content-Management-Systems, der Plugins und ggf. der Themes durch. Sicherheitsupdates werden zeitnah eingespielt.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 2.500 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes bei Auftragserteilung zu verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Bei laufenden Verträgen (Hosting, Wartung, SEO) erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den von ihm erstellten Websites einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft zu platzieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Hinweis gegen Zahlung einer einmaligen Ablösegebühr entfernen zu lassen.
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, etc.) gewährleistet dieser, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
§8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Bei Vorliegen eines Mangels ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch unsachgemäße Nutzung, durch technische Änderungen in der Systemumgebung oder durch höhere Gewalt entstehen.
Für Open-Source-Komponenten und Software Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung, soweit er deren Einbindung nicht empfohlen hat.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, die der Auftraggeber verantwortet, handelt er als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
§11 Vertragsdauer und Kündigung
Einmalige Projektverträge enden mit der Abnahme und vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistungen.
Dauerschuldverhältnisse (Hosting, Wartung, SEO) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht abweichende Kündigungsfristen vereinbart wurden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist.
Kündigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (E-Mail).
§12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§13 Änderung der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei laufenden Verträgen wird der Auftraggeber über Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§14 Kontakt
Digital Sauria
Martin Wirth
E-Mail: info@digitalsauria.com
Stand: Januar 2026